"Auferstanden aus Ruinen" ist die Nationalhymne der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Der Text wurde von Johannes R. Becher verfasst und die Musik von Hanns Eisler komponiert. Das Lied wurde erstmals am 7. Oktober 1949, dem Tag der Gründung der DDR, öffentlich aufgeführt und später zur offiziellen Nationalhymne des Landes erklärt.
Der Text des Liedes erzählt von der Zerstörung und den Anstrengungen, die erforderlich sind, um das Land wieder aufzubauen. Es drückt auch den Geist des Sozialismus und die Entschlossenheit des Volkes aus, trotz Widrigkeiten weiterzukämpfen.
"Auferstanden aus Ruinen" wurde bis zum Ende der DDR im Jahr 1990 als Nationalhymne verwendet. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde die Hymne nicht übernommen und stattdessen durch die dritte Strophe des Deutschlandliedes ("Einigkeit und Recht und Freiheit") als gemeinsame Nationalhymne Deutschlands ersetzt. Dennoch wird "Auferstanden aus Ruinen" manchmal bei Veranstaltungen oder in nostalgischen Kontexten gespielt, um an die Vergangenheit der DDR zu erinnern.
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